Für Namibia, Südafrika und Botswana sind für Reisende mit deutscher Staatsbürgerschaft bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen keine im Voraus ausgestellten Visa erforderlich. Die Visa für Sambia, Zimbabwe und Malawi sind bei der Einreise erhältlich.
Reisende mit anderer Staatsbürgerschaft müssen sich unbedingt rechtzeitig bei der jeweiligen Botschaft über die Einreiseformalitäten informieren.
In jedem Fall sind ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass über das Rückreisedatum hinaus mit mindestens zwei freien Seiten, sowie ein gültiges Flugticket für die Heim- oder Weiterreise erforderlich.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung der Eltern oder mit nur einem Erziehungsberechtigten nach Namibia, Südafrika oder Botwana reisen, müssen zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten eine von beiden Eltern bzw. vom abwesenden Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung in englischer Sprache mitführen.
Die Erklärung muss die Reisepassnummer des Jugendlichen enthalten. Weiterhin sind Passkopien der abwesenden Eltern beziehungsweise des Elternteils sowie eine internationale Geburtsurkunde des Kindes/Jugendlichen (übersetzt ins Englische) erforderlich, in der die Eltern namentlich genannt sind. Verfügt ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht, ist auf Verlangen der gerichtliche Beschluss darüber vorzuzeigen; im Falle des Todes eines Elternteils die Sterbeurkunde. Kinder, die allein reisen, müssen zudem ein Bestätigungsschreiben der Person mitführen, bei der der allein reisende Minderjährige in Namibia, Südafrika und Botswana untergebracht ist, Kopien ihres Reisepasses sowie gegebenenfalls ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Hintergrund der verschärften Bestimmungen sind die wachsende Zahl an Entführungen, Menschenhandel und Menschenraub im südlichen Afrika.